Streit um das Präsidentenamt

Dürfen Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder sonstige Bewohner das Präsidentenamt bekleiden?

Kann ein Mieter, Bewohner oder Nießbrauchberechtigter das Amt des Präsidenten ausüben? Nein. Nur Eigentümer dürfen das Amt des Präsidenten bekleiden. Wie wir bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt haben, stellt Artikel 13.2 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) die eindeutige Regel auf, dass der Präsident aus der Mitte der Eigentümer bestellt wird. Hierfür gibt es verschiedene, vom Gesetz … Weiterlesen …