Wir bieten Ihnen grundsätzlich die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen:
· Abrechnung auf Stundenbasis
Hier berechnen wir Ihnen die geleistete Arbeitszeit auf Grundlage eines vorab vereinbarten Stundensatzes.
Dies ermöglicht eine flexible und transparente Abrechnung entsprechend des tatsächlichen Aufwands für Ihren Fall.
· Abrechnung nach Gebührenordnung
Alternativ können wir unsere Leistungen auch gemäß den örtlichen, spanischen Honorarordnungen für Rechtsanwälte abrechnen.
Diese richten sich im Wesentlichen nach dem Gegenstandswert Ihres Falls und sind damit vorhersehbar und kalkulierbar.
Wir berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die für Sie optimale Abrechnungsmethode. Unser Ziel ist eine für beide Seiten faire und transparente Honorargestaltung.
Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!