Immobilienkauf und Verkauf in Spanien

Sie möchten eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen?

Wir kümmern uns unter anderem um folgende Dinge:

  • Vorbereitung von Vollmachten, wenn einer der Käufer oder Verkäufer sich von seinem Partner vertreten lassen möchte
  • Einholung von Steuernummern bei der spanischen Ausländerbehörde bzw. Nationalpolizei
  • Prüfung auf Lastenfreiheit der Immobilien
  • Einholung von Wohnbarkeitsbescheinigungen
  • Einholung von Energieausweisen
  • Neubauerklärungen
  • Legalisierung von Immobilien
  • Prüfung der Anwendbarkeit von Sondervorschriften (Küstenschutzgesetz [Ley de Costas], etc.)
  • Abführung von Steuern (Grunderwerbsteuer, staatliche Gewinnsteuer, gemeindliche Wertzuwachssteuer, Steuervorauszahlungen, etc.)
  • Vorbereitung und Prüfung von Vorverträgen und Reservierungsverträgen
  • privatschriftliche Kaufverträge und strafbewährte Vorverträge bzw. Verträge mit Strafklausel (contrato de arras)
  • Vorbereitung notarieller Kaufurkunden
  • Begleitung im Notariat
  • Grundbucheintragungen
  • etc.

Darüber hinaus können wir Sie bei der Einholung von Angeboten zum Zwecke der Finanzierung eines Immobilienerwerbs beraten und begleiten.

Über den Autor

Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler berät seit nunmehr fast 20 Jahren Eigentümer, Hausverwalter, Präsidenten und Eigentümergemeinschaften zum spanischen Wohnungseigentumsrecht. Er ist Fachbuchautor, und hat das umfassendste deutschsprachige Werk zum Wohnungseigentumsrecht in Spanien verfasst.