Wir bieten Ihnen grundsätzlich die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Abrechnungsmodellen:

· Abrechnung auf Stundenbasis

Hier berechnen wir Ihnen die geleistete Arbeitszeit auf Grundlage eines vorab vereinbarten Stundensatzes.

Dies ermöglicht eine flexible und transparente Abrechnung entsprechend des tatsächlichen Aufwands für Ihren Fall.

· Abrechnung nach Gebührenordnung

Alternativ können wir unsere Leistungen auch gemäß den örtlichen, spanischen Honorarordnungen für Rechtsanwälte abrechnen.

Diese richten sich im Wesentlichen nach dem Gegenstandswert Ihres Falls und sind damit vorhersehbar und kalkulierbar.

Wir berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die für Sie optimale Abrechnungsmethode. Unser Ziel ist eine für beide Seiten faire und transparente Honorargestaltung.

Auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!

Über den Autor

Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler berät seit nunmehr fast 20 Jahren Eigentümer, Hausverwalter, Präsidenten und Eigentümergemeinschaften zum spanischen Wohnungseigentumsrecht. Er ist Fachbuchautor, und hat das umfassendste deutschsprachige Werk zum Wohnungseigentumsrecht in Spanien verfasst.