Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2005 gegründet, und beschäftigte sich von Beginn an schwerpunktmäßig mit dem spanischen Wohnungseigentumsrecht.
In dieser Zeit haben wir Einzeleigentümer, Präsidenten, Hausverwalter und Eigentümergemeinschafte, Urbanisationen und Immobilienkomplexe insgesamt sowohl außergerichtlich beraten, wie auch vor Gericht vertreten.
Wir kennen das spanische Wohnungseigentumsrecht daher aus der Theorie und Praxis.
Zu unseren häufigsten Tätigkeiten gehören hierbei:
- Anfechtung von Beschlüssen
- Beratung zu erforderlichen Mehrheiten
- Erstellung von Gutachten
- Abwehr von Aufforderungen zur Beseitigung von Baumaßnahmen
- Durchsetzung von baulichen Veränderungen
- Beseitigung baulicher Veränderungen
- Unterlassung störender Tätigkeiten
- Durchsetzung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Maßnahmen zur Schaffung einer Barrierefreiheit (Treppen, Aufzüge)
- Entwurf von Satzungen und Hausordnungen
- Anfechtung von Satzungen und Hausordnungen
- Entwurf von Teilungserklärungen
- Eintreibung von Forderungen der Gemeinschaft
- etc.
![Zentrum von Palma de Mallorca - historische Altstadt](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/06/Centro-Palma-de-Mallorca-scaled.jpg)
Zur Verjährung von Forderungen spanischer Eigentümergemeinschaften
![Gebäude in Spanien](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2024/07/Aussenansicht-Gebaeude-Spanien-Aufzug-innen.jpg)
Die neue Technische Ergänzungsvorschrift ITC AEM 1 „Aufzüge“: Erhöhte Sicherheitsstandards und modernisierte Wartungsanforderungen für Aufzüge in Spanien
![Wohnungseigentum in Spanien](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2024/06/Fassade-in-Spanien-Blick-in-den-Himmel.jpg)
Die Ersitzung von Gemeinschaftseigentum in spanischen Wohnungseigentümergemeinschaften
![](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/07/IMG_6435.jpg)
An welchem Ort darf eine spanische Eigentümerversammlung einberufen werden?
![](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/07/PHOTO-2023-06-14-10-35-29-7.jpg)
Wer hat das Recht die spanische Eigentümerversammlung einzuberufen?
![Ruhe statt Lärm](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/07/PHOTO-2023-06-14-10-35-29-17.jpg)
Lärmbelästigung und Ruhestörung in Spanien? Wie man den Kampf gewinnen kann!
![Palma de Mallorca](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/07/PHOTO-2023-06-14-10-35-29-1.jpg)
Immobilienrecht in Spanien: Ein umfassender Leitfaden
![Innenstadt von Palma de Mallorca](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/07/Palma-de-Mallorca-Innenstadt.jpg)
Binnen welcher Frist sind Beschlüsse einer Eigentümerversammlung in Spanien anzufechten?
![Zentrum von Palma de Mallorca - historische Altstadt](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/06/Centro-Palma-de-Mallorca-scaled.jpg)
Die Einberufung von Versammlungen durch einzelne Eigentümer im spanischen Wohnungseigentumsrecht und der Einwand eines Verstosses gegen das spanische Datenschutzgesetz
![Blick auf einen Innenhof in Palma](https://immobilienrecht.es/wp-content/uploads/2023/06/PalmaHoff.jpg)