Immobilienkauf und Verkauf in Spanien
Sie möchten eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen?
Wir kümmern uns unter anderem um folgende Dinge:
- Vorbereitung von Vollmachten, wenn einer der Käufer oder Verkäufer sich von seinem Partner vertreten lassen möchte
- Einholung von Steuernummern bei der spanischen Ausländerbehörde bzw. Nationalpolizei
- Prüfung auf Lastenfreiheit der Immobilien
- Einholung von Wohnbarkeitsbescheinigungen
- Einholung von Energieausweisen
- Neubauerklärungen
- Legalisierung von Immobilien
- Prüfung der Anwendbarkeit von Sondervorschriften (Küstenschutzgesetz [Ley de Costas], etc.)
- Abführung von Steuern (Grunderwerbsteuer, staatliche Gewinnsteuer, gemeindliche Wertzuwachssteuer, Steuervorauszahlungen, etc.)
- Vorbereitung und Prüfung von Vorverträgen und Reservierungsverträgen
- privatschriftliche Kaufverträge und strafbewährte Vorverträge bzw. Verträge mit Strafklausel (contrato de arras)
- Vorbereitung notarieller Kaufurkunden
- Begleitung im Notariat
- Grundbucheintragungen
- etc.
Darüber hinaus können wir Sie bei der Einholung von Angeboten zum Zwecke der Finanzierung eines Immobilienerwerbs beraten und begleiten.