Präsident bekommt Geld

Darf der Präsident für seine Tätigkeit bezahlt werden?

Der Präsident unserer Eigentümergemeinschaft bezieht Zahlungen von der Gemeinmeinschaft. Ist dies zulässig? Ganz grundsätzlich sollte man bei Einordnung solcherlei Zahlungen zwischen den verschiedenen Anlässen oder Gründen für die Zahlung unterscheiden. Handelt es sich etwa um eine Aufwandsentschädigung, wird der Präsident nicht für seine Tätigkeit bezahlt, sondern bezieht tatsächlich nur einen Ersatz der ihm entstandenen Kosten. … Weiterlesen …