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Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler

Zentrum von Palma de Mallorca - historische Altstadt

Zur Verjährung von Forderungen spanischer Eigentümergemeinschaften

Ich werde immer wieder mit der Frage konfrontiert, welche Verjährungsfristen gelten, wenn es um Beiträge zu den Gemeinschaftsausgaben spanischer Eigentümergemeinschaften geht. Die geltenden Regelungen, und insbesondere eine Antwort auf die häufigsten Fragen kann man sehr gut anhand eines aktuellen Urteils des Landgericht Alicante schildern. Das Urteil der Audiencia Provincial de Alicante, vom 28. November 2023, … Weiterlesen …

Gebäude in Spanien

Die neue Technische Ergänzungsvorschrift ITC AEM 1 „Aufzüge“: Erhöhte Sicherheitsstandards und modernisierte Wartungsanforderungen für Aufzüge in Spanien

Am 2. April 2024 verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Dekret 355/2024 (Real Decreto 355/2024, de 2 de abril, por el que se aprueba la Instrucción Técnica Complementaria ITC AEM 1 «Ascensores», que regula la puesta en servicio, modificación, mantenimiento e inspección de los ascensores, así como el incremento de la seguridad del parque de … Weiterlesen …

Wohnungseigentum in Spanien

Die Ersitzung von Gemeinschaftseigentum in spanischen Wohnungseigentümergemeinschaften

Einleitung Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens (Tribunal Supremo) vom 11. April 2024 beschäftigte sich mit einem Problem, welches insbesondere bei älteren Eigentümergemeinschaften immer wieder in Erscheinung tritt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Teile des ursprünglichen Gemeinschaftseigentums, hier des Untergeschosses eines Gebäudes (ein halb-unterkellertes Stockwerk), welches die Einordnung als Gemeinschaftelement erfahren hatte, durch Ersitzung, … Weiterlesen …

An welchem Ort darf eine spanische Eigentümerversammlung einberufen werden?

Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) macht keine konkreten Vorgaben zum Ort, an dem die Eigentümerversammlungen stattfinden sollen. Es enthält zwar Vorschriften zur Form der Einberufung der Versammlung, den unterschiedlichen Ladungsfristen (in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Eigentümerversammlung handelt) und zum Mindestinhalt der Ladung (Nennung des Ortes, der Uhrzeit … Weiterlesen …

Wer hat das Recht die spanische Eigentümerversammlung einzuberufen?

Artikel 16.1 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal, wörtlich übersetzt, Gesetz über das horizontale Eigentum, kurz: LPH) überträgt die ausschließliche Aufgabe zur Einberufung der Eigentümerversammlung dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft. Aber: Eine Sache ist der Auftrag, und eine gänzlich andere Frage, die Berechtigung zur Einberufung. Der Präsident übernimmt per Gesetz die Vertretung der Gemeinschaft sowohl … Weiterlesen …

Ruhe statt Lärm

Lärmbelästigung und Ruhestörung in Spanien? Wie man den Kampf gewinnen kann!

Lärm raubt Lebensqualität und macht krank. Besonders belastend ist Lärm, der von direkten Nachbarn in Mehrfamilienhäusern ausgeht. Doch die betroffenen Bewohner sind der Lärmbelästigung nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen rücksichtslose Nachbarn vorzugehen und seine Ruhe wiederzuerlangen. Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Wohnungseigentümergemeinschaft Häufig sind laute Nachbarn, die sich an keinerlei Regeln … Weiterlesen …

Palma de Mallorca

Immobilienrecht in Spanien: Ein umfassender Leitfaden

Das spanische Immobilienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, denn es fallen sehr viele unterschiedliche Teilbereiche unter diesen Überbegriff. Streng genommen muss man sogar sagen, dass es das Rechtsgebiet „Immobilienrecht in Spanien“ als geschlossene Einheit gar nicht gibt. Wenn mit dieser Bezeichnung alle möglichen Rechtsbeziehungen rund um die Immobilie gemeint sein sollen, müsste man zunächst zwischen dem … Weiterlesen …

Innenstadt von Palma de Mallorca

Binnen welcher Frist sind Beschlüsse einer Eigentümerversammlung in Spanien anzufechten?

Es ist zunächst zu berücksichtigen, dass innerhalb Spaniens zwischen den Regelungen des katalanischen Zivilgesetzbuches und denen des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes zu unterscheiden ist. Während auf dem Gebiet Kataloniens die einschlägigen Vorschriften aus dem Fünften Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches zu entnehmen sind, ergeben sich die entsprechenden Regelungen im Rest Spaniens aus der Ley de Propiedad Horizontal (LPH), … Weiterlesen …

Zentrum von Palma de Mallorca - historische Altstadt

Die Einberufung von Versammlungen durch einzelne Eigentümer im spanischen Wohnungseigentumsrecht und der Einwand eines Verstosses gegen das spanische Datenschutzgesetz

Das spanische Wohnungseigentumsrecht schreibt vor, dass jedes Jahr mindestens eine ordentliche Eigentümerversammlung abgehalten werden muss. In dieser wird üblicherweise die Endabrechnung des vorangegangenen, gerade abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vorgenommen, der Präsident und der Hausverwalter entlastet, der zukünftige Haushaltsplan aufgestellt, und die Ämter des Präsidenten und Sekretär-Verwalters neu vergeben bzw. die vorangegangenen Amtsträger für eine neue Amtsperiode bestellt. … Weiterlesen …

Blick auf einen Innenhof in Palma

Die Online-Versammlung und der Umlaufbeschluss in Spanien

Im Rahmen der Organisation und Verwaltung spanischer Eigentümergemeinschaften wird häufig die Frage aufgeworfen, ob es in Spanien zulässig ist auf postalischem Weg, ohne Versammlung, Beschlüsse zu fassen, und ob die Abhaltung von Online-Versammlungen statthaft sei. Insbesondere aufgrund der während der Pandemie beschränkten Reisemöglichkeiten, des Umstands, dass viele Mitglieder spanischer Eigentümergemeinschaften ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, … Weiterlesen …