Am 2. April 2024 verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Dekret 355/2024 (Real Decreto 355/2024, de 2 de abril, por el que se aprueba la Instrucción Técnica Complementaria ITC AEM 1 «Ascensores», que regula la puesta en servicio, modificación, mantenimiento e inspección de los ascensores, así como el incremento de la seguridad del parque de ascensores existente), mit dem die neue Technische Ergänzungsvorschrift ITC AEM 1 „Aufzüge“ genehmigt wurde.
Diese Vorschrift regelt die Inbetriebnahme, Änderung, Wartung und Inspektion von Aufzügen sowie die Erhöhung der Sicherheit des bestehenden Aufzugsparks in Spanien. Die neue ITC AEM 1 stellt eine umfassende Aktualisierung der bisherigen Vorschriften dar und zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards zu erhöhen und die Wartungsanforderungen an die technologischen Fortschritte im Aufzugssektor anzupassen.
Zusammenfassung der Verordnung
Die ITC AEM 1 „Aufzüge“ regelt im Wesentlichen folgende Hauptaspekte:
Anwendungsbereich: Die Vorschrift gilt für alle Aufzüge gemäß der Definition in Artikel 2, einschließlich Personen- und Lastenaufzüge.
Betroffen sind hiernach insbesondere:
- Personenaufzüge in Wohngebäuden
- Personenaufzüge in öffentlichen Gebäuden (z.B. Bürogebäude, Einkaufszentren)
- Personenaufzüge in Hotels und Krankenhäusern
- Lastenaufzüge, sofern sie auch für den Personentransport zugelassen sind
- Aufzüge in Industriegebäuden
- Aufzüge in Parkhäusern
- Aufzüge in Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten)
- Aufzüge in Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, Sportstätten)
- Privataufzüge in Einfamilienhäusern
- Behindertenaufzüge und Plattformlifte, sofern sie die Definition eines Aufzugs erfüllen
Nicht betroffen sind hingegen:
- Baustellenaufzüge
- Seilbahnen und Standseilbahnen
- Speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge
- Hebebühnen
- Bühnenaufzüge
- Aufzüge in Fahrzeugen
- Aufzüge, die ausschließlich einer Maschine dienen, und hierbei den Zweck erfüllen, Zugang zu Wartungsbereichen oder dem Arbeitsplatz zu ermöglichen
- Zahnradbahnen
- Rolltreppen und Fahrsteige
- Treppenlifte
- Aufzüge mit nur zwei Haltestellen und einer maximalen Hubhöhe von drei Metern
Diese Auflistung stellt eine unverbindliche Auslegung der technischen Schilderungen der Vorschrift dar. Beachten Sie bitte, dass die Norm für alle Aufzüge gilt, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Geschwindigkeit, solange sie unter die Definition eines Aufzugs gemäß Artikel 2 der ITC AEM 1 fallen.
Deutlich wird, dass, von Ausnahmen ausgenommen, praktisch sämtliche Aufzüge innerhalb von Eigentümergemeinschaften unter diese Regelung fallen.
Inbetriebnahme: Es werden detaillierte Anforderungen für die Dokumentation und Verfahren zur Inbetriebnahme neuer Aufzüge festgelegt.
Wartung: Die Verordnung definiert die Pflichten der Aufzugsbetreiber und Wartungsunternehmen. Es werden Mindestanforderungen für Wartungspläne und -intervalle sowie die Qualifikation des Wartungspersonals festgelegt.
Änderungen: Es wird geregelt, welche Änderungen als wesentlich gelten und welche Verfahren dabei einzuhalten sind.
Inspektionen: Die Vorschrift legt Intervalle und Umfang der regelmäßigen Inspektionen durch zugelassene Prüfstellen fest.
Sicherheitsmaßnahmen: Für bestehende Aufzüge werden verpflichtende Nachrüstungen zur Erhöhung der Sicherheit vorgeschrieben, z.B. verbesserte Notrufsysteme.
Rechtliche Veränderungen
Die neue ITC AEM 1 stellt eine bedeutende Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufzüge in Spanien dar. Sie führt zu einer Harmonisierung der nationalen Vorschriften mit den EU-Richtlinien und berücksichtigt den technischen Fortschritt der letzten Jahre. In der Praxis wird sich dies insbesondere in folgenden Dingen bemerkbar machen:
Stärkung der Sicherheitsanforderungen: Die Vorschrift führt strengere Sicherheitsstandards ein, insbesondere auch für bestehende Aufzüge. Dies dürfte zu einer Verringerung von Unfällen und Störungen führen.
Klare Verantwortlichkeiten: Die Pflichten von Betreibern, Wartungsunternehmen und Prüfstellen werden detailliert festgelegt, was die Rechtssicherheit erhöht.
Flexibilität bei technischen Lösungen: Die Verordnung ermöglicht die Anwendung neuer technischer Lösungen, solange ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird.
Erhöhte Transparenz: Durch erweiterte Dokumentations- und Informationspflichten wird die Transparenz für alle Beteiligten verbessert.
Sanktionen: Die Verordnung sieht Sanktionen bei Verstößen vor, was die Durchsetzung der Vorschriften stärken dürfte.
Was bedeutet dies für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften?
Die Einführung der neuen ITC AEM 1 wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Aufzugsindustrie und die verantwortlichen Betreiber in Spanien haben:
Investitionsbedarf: Viele bestehende Aufzüge werden Nachrüstungen oder Modernisierungen benötigen, was einen erheblichen Investitionsbedarf auslöst.
Höhere Wartungsqualität: Die strengeren Anforderungen an Wartungsunternehmen und -personal dürften die Qualität der Wartung insgesamt verbessern.
Verbesserter Verbraucherschutz: Durch erhöhte Sicherheitsstandards und Transparenz, werden die Rechte und die Sicherheit der Aufzugsnutzer gestärkt.
Marktveränderungen: Die neuen Anforderungen könnten zu einer Konsolidierung in der Wartungsbranche führen, da kleinere Unternehmen möglicherweise Schwierigkeiten haben, alle Vorgaben zu erfüllen.
Technologische Innovation: Die Vorschrift dürfte Innovationen im Bereich der Aufzugstechnik und -wartung fördern, um die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.
Strafen bei Nichtbeachtung
Bitte beachten Sie, dass die genauen Strafen im Titel V des Gesetzes 21/1992 festgelegt sind und die ITC AEM 1 darauf verweist. Die Strafen werden in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße unterteilt:
Schweregrad | Art des Verstoßes | Mögliche Strafe |
---|---|---|
Leicht | – Geringfügige Dokumentationsmängel – Kleinere Abweichungen von Wartungsintervallen – Nicht fristgerechte Meldungen an Behörden | – Verwarnung – Geldstrafe bis zu 3.000 € |
Schwer | – Wiederholte leichte Verstöße – Nichtdurchführung vorgeschriebener Wartungen – Einsatz unqualifizierten Personals – Nichtdurchführung vorgeschriebener Nachrüstungen | – Geldstrafe von 3.001 € bis 90.000 € – Temporäre Stilllegung des Aufzugs für bis zu 6 Monate |
Sehr schwer | – Wiederholte schwere Verstöße – Betrieb eines Aufzugs ohne gültige Genehmigung – Gefährdung von Personen durch grobe Fahrlässigkeit – Verweigerung von Inspektionen | – Geldstrafe von 90.001 € bis 600.000 € – Dauerhafte Stilllegung des Aufzugs – Entzug der Betriebserlaubnis für das Wartungsunternehmen |
Eigentumgemeinschaften sollten sich informieren
Die neue ITC AEM 1 „Aufzüge“ stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Verbesserung der Sicherheit im spanischen Aufzugssektor dar. Während die Umsetzung kurzfristig mit Kosten und Aufwand verbunden sein wird, dürfte sie langfristig zu einer höheren Sicherheit, Zuverlässigkeit und Effizienz von Aufzugsanlagen führen.
Während kommerzielle Gebäudebetreiber wie große Vermietungsunternehmen, Hotel- und Bürogebäudeverwaltungen die mit der Modernisierung verbundenen Kosten steuerlich geltend machen können, und aufgrund des professionellen Betriebs schnell an Lösungen arbeiten werden, machen wir uns, insbesondere was kleine Eigentümergemeinschaften angeht, Sorgen.
Die notwendigen Investitionen können sehr schnell mehrere tausend Euro ausmachen, und in vielen Gemeinschaften dürfte es nicht einfach sein, die dafür notwendigen Sonderumlagen zeitnah durchzusetzen.
Beachtet man aber die hohen Bussgelder, welche sich bei sehr schweren Verstößen auf 90.000 bis 600.000 Euro aufschaukeln können, wird schnell klar, dass es keine Alternative zur rechtzeitigen Modernisierung gibt.
Antworten auf wichtige Fragen:
1. Für welche Aufzüge gilt die neue ITC AEM 1?
Die Vorschrift gilt für alle Aufzüge gemäß der Definition in Artikel 2, einschließlich Personen- und Lastenaufzüge in Gebäuden und Anlagen. Ausgenommen sind u.a. Baustellenaufzüge, Seilbahnen und spezielle militärische Aufzüge.
2. Welche Fristen gelten für die Nachrüstung bestehender Aufzüge?
Die Fristen variieren je nach Sicherheitsmaßnahme und Alter des Aufzugs. Für einige Maßnahmen gelten Fristen von 6 Monaten bis 10 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung oder ab der ersten Feststellung bei einer regelmäßigen Inspektion.
3. Wer ist für die Durchführung der Inspektionen zuständig?
Die regelmäßigen Inspektionen müssen von zugelassenen Prüforganisationen durchgeführt werden, die die Anforderungen des Königlichen Dekrets 2200/1995 erfüllen.
4. Welche Qualifikationen benötigt das Wartungspersonal?
Die Verordnung legt detaillierte Anforderungen an die Qualifikation von Aufzugswärtern fest, einschließlich spezifischer technischer Kenntnisse und Erfahrungen. Diese können durch verschiedene Wege nachgewiesen werden, z.B. durch relevante Hochschulabschlüsse oder Zertifizierungen.
5. Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
Verstöße gegen die ITC AEM 1 können gemäß Artikel 14 mit Sanktionen belegt werden, die im Titel V des Gesetzes 21/1992 festgelegt sind. Die genauen Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes ab und können von Geldstrafen bis hin zur Betriebsuntersagungen reichen. Im schlimmsten Fall beläuft sich alleine das Bussgeld auf bis zu 600.000 Euro.
6. Wie oft müssen Aufzüge gewartet werden?
Die Wartungsintervalle variieren je nach Aufzugstyp und -nutzung. Für die meisten Aufzüge ist eine monatliche Wartung vorgeschrieben, wobei der Abstand zwischen zwei Wartungen nicht weniger als 20 Tage und nicht mehr als 45 Tage betragen darf. Für bestimmte Aufzüge in Einfamilienhäusern und kleineren Wohngebäuden gelten längere Intervalle von bis zu vier Monaten.
7. Welche Dokumentation muss für jeden Aufzug geführt werden?
Für jeden Aufzug muss eine umfangreiche Dokumentation geführt werden, einschließlich der technischen Daten, Konformitätserklärungen, Wartungsaufzeichnungen, Inspektionsberichte und Betriebsanleitungen. Diese Dokumentation muss vom Betreiber aufbewahrt und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
8. Wie werden Notfälle und Unfälle gehandhabt?
Die Verordnung legt klare Verfahren für Notfälle und Unfälle fest. Wartungsunternehmen müssen innerhalb von 24 Stunden auf Störungsmeldungen reagieren und bei Personeneinsperrungen oder Unfällen sofort eingreifen. Unfälle müssen den zuständigen Behörden gemeldet werden, und der Aufzug muss bis zur Freigabe außer Betrieb genommen werden.
Relevante Rechtsgrundlagen:
- Königliches Dekret 355/2024 vom 2. April 2024: Dieses Dekret genehmigt die neue ITC AEM 1 und bildet die rechtliche Grundlage für ihre Umsetzung.
- Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates: Diese EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge bildet den übergeordneten europäischen Rechtsrahmen.
- Gesetz 21/1992 vom 16. Juli über Industrie: Dieses spanische Gesetz regelt allgemeine Aspekte der industriellen Sicherheit und bildet die Grundlage für die Sanktionen bei Verstößen gegen die ITC AEM 1.
- Königliches Dekret 2200/1995 vom 28. Dezember: Es legt die Anforderungen an Prüf- und Zertifizierungsstellen fest, die für die Durchführung der in der ITC AEM 1 vorgeschriebenen Inspektionen zuständig sind.
- Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen: Diese Verordnung ist relevant für bestimmte Aufzugstypen mit niedrigen Geschwindigkeiten.
Diese Rechtsgrundlagen stellen den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung und Durchsetzung der ITC AEM 1 dar. Sie definieren die Zuständigkeiten, legen die übergeordneten Sicherheitsanforderungen fest und bestimmen die Sanktionen bei Verstößen.