An welchem Ort darf eine spanische Eigentümerversammlung einberufen werden?

Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) macht keine konkreten Vorgaben zum Ort, an dem die Eigentümerversammlungen stattfinden sollen. Es enthält zwar Vorschriften zur Form der Einberufung der Versammlung, den unterschiedlichen Ladungsfristen (in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Eigentümerversammlung handelt) und zum Mindestinhalt der Ladung (Nennung des Ortes, der Uhrzeit … Weiterlesen …

Wer hat das Recht die spanische Eigentümerversammlung einzuberufen?

Artikel 16.1 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal, wörtlich übersetzt, Gesetz über das horizontale Eigentum, kurz: LPH) überträgt die ausschließliche Aufgabe zur Einberufung der Eigentümerversammlung dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft. Aber: Eine Sache ist der Auftrag, und eine gänzlich andere Frage, die Berechtigung zur Einberufung. Der Präsident übernimmt per Gesetz die Vertretung der Gemeinschaft sowohl … Weiterlesen …

Ruhe statt Lärm

Lärmbelästigung und Ruhestörung in Spanien? Wie man den Kampf gewinnen kann!

Lärm raubt Lebensqualität und macht krank. Besonders belastend ist Lärm, der von direkten Nachbarn in Mehrfamilienhäusern ausgeht. Doch die betroffenen Bewohner sind der Lärmbelästigung nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen rücksichtslose Nachbarn vorzugehen und seine Ruhe wiederzuerlangen. Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Wohnungseigentümergemeinschaft Häufig sind laute Nachbarn, die sich an keinerlei Regeln … Weiterlesen …

Innenstadt von Palma de Mallorca

Binnen welcher Frist sind Beschlüsse einer Eigentümerversammlung in Spanien anzufechten?

Es ist zunächst zu berücksichtigen, dass innerhalb Spaniens zwischen den Regelungen des katalanischen Zivilgesetzbuches und denen des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes zu unterscheiden ist. Während auf dem Gebiet Kataloniens die einschlägigen Vorschriften aus dem Fünften Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches zu entnehmen sind, ergeben sich die entsprechenden Regelungen im Rest Spaniens aus der Ley de Propiedad Horizontal (LPH), … Weiterlesen …

Zentrum von Palma de Mallorca - historische Altstadt

Die Einberufung von Versammlungen durch einzelne Eigentümer im spanischen Wohnungseigentumsrecht und der Einwand eines Verstosses gegen das spanische Datenschutzgesetz

Das spanische Wohnungseigentumsrecht schreibt vor, dass jedes Jahr mindestens eine ordentliche Eigentümerversammlung abgehalten werden muss. In dieser wird üblicherweise die Endabrechnung des vorangegangenen, gerade abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vorgenommen, der Präsident und der Hausverwalter entlastet, der zukünftige Haushaltsplan aufgestellt, und die Ämter des Präsidenten und Sekretär-Verwalters neu vergeben bzw. die vorangegangenen Amtsträger für eine neue Amtsperiode bestellt. … Weiterlesen …

Blick auf einen Innenhof in Palma

Die Online-Versammlung und der Umlaufbeschluss in Spanien

Im Rahmen der Organisation und Verwaltung spanischer Eigentümergemeinschaften wird häufig die Frage aufgeworfen, ob es in Spanien zulässig ist auf postalischem Weg, ohne Versammlung, Beschlüsse zu fassen, und ob die Abhaltung von Online-Versammlungen statthaft sei. Insbesondere aufgrund der während der Pandemie beschränkten Reisemöglichkeiten, des Umstands, dass viele Mitglieder spanischer Eigentümergemeinschaften ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, … Weiterlesen …

Anfechtung von Beschlüssen

Binnen welcher Frist sind die Beschlüsse einer spanischen Eigentümerversammlung anzufechten?

Wie lange können Beschlüsse einer spanischen Eigentümerversammlung angefochten werden? Zunächst einmal ist zwischen denjenigen Beschlüssen zu unterscheiden, welche unmittelbar nichtig sind und solchen, deren Nichtigkeit sich “lediglich” aus einer wirksamen Anfechtung ableitet. Unterschied zwischen unmittelbarer Nichtigkeit und Nichtigkeit durch wirksame Anfechtung. Während bei unmittelbar nichtigen Beschlüssen grundsätzlich keine Fristen zu beachten sind, und die Nichtigkeit … Weiterlesen …

Streit wegen Präsidentenamt

Über die Amtsdauer der Organe einer Eigentümergemeinschaft in Spanien

Wie lange dauert die Amtsperiode des Präsidenten einer spanischen Eigentümergemeinschaft? Gemäss Artikel 13.7 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) werden die Ämter einer Eigentümergemeinschaft für ein Jahr besetzt, wenn in der Satzung der Gemeinschaft nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, was geschieht, wenn seit der Ernennung ein Jahr vergangen ist, ohne dass es zu … Weiterlesen …

Streit um das Präsidentenamt

Dürfen Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder sonstige Bewohner das Präsidentenamt bekleiden?

Kann ein Mieter, Bewohner oder Nießbrauchberechtigter das Amt des Präsidenten ausüben? Nein. Nur Eigentümer dürfen das Amt des Präsidenten bekleiden. Wie wir bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt haben, stellt Artikel 13.2 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) die eindeutige Regel auf, dass der Präsident aus der Mitte der Eigentümer bestellt wird. Hierfür gibt es verschiedene, vom Gesetz … Weiterlesen …

Präsident ist glücklich, weil er keine Beiträge zahlen muss

Darf der Präsident als Gegenleistung für seine Tätigkeit von der Zahlung der Gemeinschaftsbeiträge befreit werden?

Darf dem Präsidenten sein Beitrag zu den Gemeinschaftsausgaben erlassen werden? Wir haben bereits in einem anderen Beitrag über die Rechtmäßigkeit von Gegenleistungen zu Gunsten des Präsidenten berichtet, um ihn für die Ausübung seines Amtes zu entlohnen oder zumindest seine Auslagen zu ersetzen. Dabei haben wir festgestellt, dass man zwischen Kostenerstattung, Aufwandsentschädigungen und Entgelten unterscheiden sollte. … Weiterlesen …