Präsident ist glücklich, weil er keine Beiträge zahlen muss

Darf der Präsident als Gegenleistung für seine Tätigkeit von der Zahlung der Gemeinschaftsbeiträge befreit werden?

Darf dem Präsidenten sein Beitrag zu den Gemeinschaftsausgaben erlassen werden? Wir haben bereits in einem anderen Beitrag über die Rechtmäßigkeit von Gegenleistungen zu Gunsten des Präsidenten berichtet, um ihn für die Ausübung seines Amtes zu entlohnen oder zumindest seine Auslagen zu ersetzen. Dabei haben wir festgestellt, dass man zwischen Kostenerstattung, Aufwandsentschädigungen und Entgelten unterscheiden sollte. … Weiterlesen …

Präsident bekommt Geld

Darf der Präsident für seine Tätigkeit bezahlt werden?

Der Präsident unserer Eigentümergemeinschaft bezieht Zahlungen von der Gemeinmeinschaft. Ist dies zulässig? Ganz grundsätzlich sollte man bei Einordnung solcherlei Zahlungen zwischen den verschiedenen Anlässen oder Gründen für die Zahlung unterscheiden. Handelt es sich etwa um eine Aufwandsentschädigung, wird der Präsident nicht für seine Tätigkeit bezahlt, sondern bezieht tatsächlich nur einen Ersatz der ihm entstandenen Kosten. … Weiterlesen …

Wahl des Präsidenten einer spanischen Wohnungseigentümergemeinschaft

Wie wird der Präsident einer spanischen Eigentümergemeinschaft bestellt?

Auf welche Art wird der Präsident einer spanischen Eigentümergemeinschaft bestimmt? Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) beschreibt, in seinem Artikel 13.2, auf welche Weise der Präsident aus der Mitte der Eigentümer bestellt wird. Dort werden ausdrücklich drei Optionen genannt: 1.) Der Präsident geht aus einer Wahl hervor. Oder 2.) Ersatzweise wird das Präsidentenamt turnusgemäß … Weiterlesen …

Muss der Präsident einer spanischen Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer sein?

Der Präsident unserer Gemeinschaft ist nicht Eigentümer. Was nun? Muss man tatsächlich immer Eigentümer sein, um das Amt des Präsidenten ausüben zu können? Gibt es Ausnahmen? Artikel 13.2 der Ley de Propiedad Horizontal (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) schreibt vor, dass der Präsident der Eigentümergemeinschaft aus der Mitte der Eigentümer hervorgeht. Dort steht wörtlich: Artikel 13.2 LPH: “El … Weiterlesen …