Ihre Spezialisten wenn es um eigentümergemeinschaften, urbanisationen und immobilienkomplexe geht
Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2005 gegründet, und beschäftigte sich von Beginn an schwerpunktmäßig mit dem spanischen Wohnungseigentumsrecht.
In dieser Zeit haben wir Einzeleigentümer, Präsidenten, Hausverwalter und Eigentümergemeinschafte, Urbanisationen und Immobilienkomplexe insgesamt sowohl außergerichtlich beraten, wie auch vor Gericht vertreten.
Wir kennen das spanische Wohnungseigentumsrecht daher aus der Theorie und Praxis.
Zu unseren häufigsten Tätigkeiten gehören hierbei:
Anfechtung von Beschlüssen
Beratung zu erforderlichen Mehrheiten
Erstellung von Gutachten
Abwehr von Aufforderungen zur Beseitigung von Baumaßnahmen
Durchsetzung von baulichen Veränderungen
Beseitigung baulicher Veränderungen
Unterlassung störender Tätigkeiten
Durchsetzung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Maßnahmen zur Schaffung einer Barrierefreiheit (Treppen, Aufzüge)
Hausbesetzung in Spanien Einleitung Das Problem der Hausbesetzungen (man könnte es aufgrund seiner Verbreitung und besonderen Charakteristiken, sogar als das Phänomen der Hausbesetzung bezeichnen) oder „okupación“ in Spanien ist in den letzten Jahren zu einem erheblichen gesellschaftlichen Problem geworden. Obwohl Hausbesetzungen in Spanien kein neues Phänomen sind, hat sich die Situation seit 2021 verschärft, wobei … Weiterlesen …
Ich werde immer wieder mit der Frage konfrontiert, welche Verjährungsfristen gelten, wenn es um Beiträge zu den Gemeinschaftsausgaben spanischer Eigentümergemeinschaften geht. Die geltenden Regelungen, und insbesondere eine Antwort auf die häufigsten Fragen kann man sehr gut anhand eines aktuellen Urteils des Landgericht Alicante schildern. Das Urteil der Audiencia Provincial de Alicante, vom 28. November 2023, … Weiterlesen …
Am 2. April 2024 verabschiedete die spanische Regierung das Königliche Dekret 355/2024 (Real Decreto 355/2024, de 2 de abril, por el que se aprueba la Instrucción Técnica Complementaria ITC AEM 1 «Ascensores», que regula la puesta en servicio, modificación, mantenimiento e inspección de los ascensores, así como el incremento de la seguridad del parque de … Weiterlesen …
Einleitung Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens (Tribunal Supremo) vom 11. April 2024 beschäftigte sich mit einem Problem, welches insbesondere bei älteren Eigentümergemeinschaften immer wieder in Erscheinung tritt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Teile des ursprünglichen Gemeinschaftseigentums, hier des Untergeschosses eines Gebäudes (ein halb-unterkellertes Stockwerk), welches die Einordnung als Gemeinschaftelement erfahren hatte, durch Ersitzung, … Weiterlesen …
Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) macht keine konkreten Vorgaben zum Ort, an dem die Eigentümerversammlungen stattfinden sollen. Es enthält zwar Vorschriften zur Form der Einberufung der Versammlung, den unterschiedlichen Ladungsfristen (in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Eigentümerversammlung handelt) und zum Mindestinhalt der Ladung (Nennung des Ortes, der Uhrzeit … Weiterlesen …
Artikel 16.1 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal, wörtlich übersetzt, Gesetz über das horizontale Eigentum, kurz: LPH) überträgt die ausschließliche Aufgabe zur Einberufung der Eigentümerversammlung dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft. Aber: Eine Sache ist der Auftrag, und eine gänzlich andere Frage, die Berechtigung zur Einberufung. Der Präsident übernimmt per Gesetz die Vertretung der Gemeinschaft sowohl … Weiterlesen …
Lärm raubt Lebensqualität und macht krank. Besonders belastend ist Lärm, der von direkten Nachbarn in Mehrfamilienhäusern ausgeht. Doch die betroffenen Bewohner sind der Lärmbelästigung nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen rücksichtslose Nachbarn vorzugehen und seine Ruhe wiederzuerlangen. Lärmbelästigung durch Nachbarn in der Wohnungseigentümergemeinschaft Häufig sind laute Nachbarn, die sich an keinerlei Regeln … Weiterlesen …
Das spanische Immobilienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, denn es fallen sehr viele unterschiedliche Teilbereiche unter diesen Überbegriff. Streng genommen muss man sogar sagen, dass es das Rechtsgebiet „Immobilienrecht in Spanien“ als geschlossene Einheit gar nicht gibt. Wenn mit dieser Bezeichnung alle möglichen Rechtsbeziehungen rund um die Immobilie gemeint sein sollen, müsste man zunächst zwischen dem … Weiterlesen …
Es ist zunächst zu berücksichtigen, dass innerhalb Spaniens zwischen den Regelungen des katalanischen Zivilgesetzbuches und denen des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes zu unterscheiden ist. Während auf dem Gebiet Kataloniens die einschlägigen Vorschriften aus dem Fünften Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches zu entnehmen sind, ergeben sich die entsprechenden Regelungen im Rest Spaniens aus der Ley de Propiedad Horizontal (LPH), … Weiterlesen …
Das spanische Wohnungseigentumsrecht schreibt vor, dass jedes Jahr mindestens eine ordentliche Eigentümerversammlung abgehalten werden muss. In dieser wird üblicherweise die Endabrechnung des vorangegangenen, gerade abgeschlossenen Wirtschaftsjahres vorgenommen, der Präsident und der Hausverwalter entlastet, der zukünftige Haushaltsplan aufgestellt, und die Ämter des Präsidenten und Sekretär-Verwalters neu vergeben bzw. die vorangegangenen Amtsträger für eine neue Amtsperiode bestellt. … Weiterlesen …
Über den Autor
Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler berät seit nunmehr fast 20 Jahren Eigentümer, Hausverwalter, Präsidenten und Eigentümergemeinschaften zum spanischen Wohnungseigentumsrecht. Er ist Fachbuchautor, und hat das umfassendste deutschsprachige Werk zum Wohnungseigentumsrecht in Spanien verfasst.