Articles By

Rechtsanwalt und Abogado Ingmar Hessler

Blick auf einen Innenhof in Palma

Die Online-Versammlung und der Umlaufbeschluss in Spanien

Im Rahmen der Organisation und Verwaltung spanischer Eigentümergemeinschaften wird häufig die Frage aufgeworfen, ob es in Spanien zulässig ist auf postalischem Weg, ohne Versammlung, Beschlüsse zu fassen, und ob die Abhaltung von Online-Versammlungen statthaft sei. Insbesondere aufgrund der während der Pandemie beschränkten Reisemöglichkeiten, des Umstands, dass viele Mitglieder spanischer Eigentümergemeinschaften ihren Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, … Weiterlesen …

Anfechtung von Beschlüssen

Binnen welcher Frist sind die Beschlüsse einer spanischen Eigentümerversammlung anzufechten?

Wie lange können Beschlüsse einer spanischen Eigentümerversammlung angefochten werden? Zunächst einmal ist zwischen denjenigen Beschlüssen zu unterscheiden, welche unmittelbar nichtig sind und solchen, deren Nichtigkeit sich “lediglich” aus einer wirksamen Anfechtung ableitet. Unterschied zwischen unmittelbarer Nichtigkeit und Nichtigkeit durch wirksame Anfechtung. Während bei unmittelbar nichtigen Beschlüssen grundsätzlich keine Fristen zu beachten sind, und die Nichtigkeit … Weiterlesen …

Streit wegen Präsidentenamt

Über die Amtsdauer der Organe einer Eigentümergemeinschaft in Spanien

Wie lange dauert die Amtsperiode des Präsidenten einer spanischen Eigentümergemeinschaft? Gemäss Artikel 13.7 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) werden die Ämter einer Eigentümergemeinschaft für ein Jahr besetzt, wenn in der Satzung der Gemeinschaft nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, was geschieht, wenn seit der Ernennung ein Jahr vergangen ist, ohne dass es zu … Weiterlesen …

Streit um das Präsidentenamt

Dürfen Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder sonstige Bewohner das Präsidentenamt bekleiden?

Kann ein Mieter, Bewohner oder Nießbrauchberechtigter das Amt des Präsidenten ausüben? Nein. Nur Eigentümer dürfen das Amt des Präsidenten bekleiden. Wie wir bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt haben, stellt Artikel 13.2 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) die eindeutige Regel auf, dass der Präsident aus der Mitte der Eigentümer bestellt wird. Hierfür gibt es verschiedene, vom Gesetz … Weiterlesen …

Präsident ist glücklich, weil er keine Beiträge zahlen muss

Darf der Präsident als Gegenleistung für seine Tätigkeit von der Zahlung der Gemeinschaftsbeiträge befreit werden?

Darf dem Präsidenten sein Beitrag zu den Gemeinschaftsausgaben erlassen werden? Wir haben bereits in einem anderen Beitrag über die Rechtmäßigkeit von Gegenleistungen zu Gunsten des Präsidenten berichtet, um ihn für die Ausübung seines Amtes zu entlohnen oder zumindest seine Auslagen zu ersetzen. Dabei haben wir festgestellt, dass man zwischen Kostenerstattung, Aufwandsentschädigungen und Entgelten unterscheiden sollte. … Weiterlesen …

Präsident bekommt Geld

Darf der Präsident für seine Tätigkeit bezahlt werden?

Der Präsident unserer Eigentümergemeinschaft bezieht Zahlungen von der Gemeinmeinschaft. Ist dies zulässig? Ganz grundsätzlich sollte man bei Einordnung solcherlei Zahlungen zwischen den verschiedenen Anlässen oder Gründen für die Zahlung unterscheiden. Handelt es sich etwa um eine Aufwandsentschädigung, wird der Präsident nicht für seine Tätigkeit bezahlt, sondern bezieht tatsächlich nur einen Ersatz der ihm entstandenen Kosten. … Weiterlesen …

Stellvertretung des Präsidenten

Kann der Präsident einer spanischen Eigentümerversammlung vertreten werden?

Was ist bei Abwesenheit des Präsidenten in einer spanischen Eigentümerversammlung zu unternehmen? Der Präsident einer spanischen Wohnungseigentümergemeinschaft sitzt der durch dieser abgehaltenen Versammlungen vor. Auch wenn in der Praxis ein professioneller Hausverwalter die tatsächliche Leitung der Versammlungen übernimmt, so ist es doch der Präsident, auf welchen den eigentlichen Vorsitz entfällt. Sollte der Präsident nicht an … Weiterlesen …

Wahl des Präsidenten einer spanischen Wohnungseigentümergemeinschaft

Wie wird der Präsident einer spanischen Eigentümergemeinschaft bestellt?

Auf welche Art wird der Präsident einer spanischen Eigentümergemeinschaft bestimmt? Das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal) beschreibt, in seinem Artikel 13.2, auf welche Weise der Präsident aus der Mitte der Eigentümer bestellt wird. Dort werden ausdrücklich drei Optionen genannt: 1.) Der Präsident geht aus einer Wahl hervor. Oder 2.) Ersatzweise wird das Präsidentenamt turnusgemäß … Weiterlesen …

Muss der Präsident einer spanischen Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer sein?

Der Präsident unserer Gemeinschaft ist nicht Eigentümer. Was nun? Muss man tatsächlich immer Eigentümer sein, um das Amt des Präsidenten ausüben zu können? Gibt es Ausnahmen? Artikel 13.2 der Ley de Propiedad Horizontal (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) schreibt vor, dass der Präsident der Eigentümergemeinschaft aus der Mitte der Eigentümer hervorgeht. Dort steht wörtlich: Artikel 13.2 LPH: “El … Weiterlesen …