Über die Amtsdauer der Organe einer Eigentümergemeinschaft in Spanien
Wie lange dauert die Amtsperiode des Präsidenten einer spanischen Eigentümergemeinschaft? Gemäss Artikel 13.7 LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) werden die Ämter einer Eigentümergemeinschaft für ein Jahr besetzt, wenn in der Satzung der Gemeinschaft nichts Gegenteiliges bestimmt wurde. Es stellt sich deshalb die Frage, was geschieht, wenn seit der Ernennung ein Jahr vergangen ist, ohne dass es zu … Weiterlesen …